ALLGEMEINE AUKTIONSBEDINGUNGEN EMBRYOSALE.COM

ALLGEMEINE AUKTIONSBEDINGUNGEN EMBRYOSALE.COM

1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden Auktionsbedingungen finden zwischen A.L.H. Genetics (im Folgenden „der Veranstalter“) und den potenziellen Verkäufern und Käufern (im Folgenden gemeinsam auch „die Teilnehmer“) in Bezug auf über die Auktion Embryosale.com angebotenen Embryonen sowie auf alle sich daraus ergebenden Vereinbarungen Anwendung.
1.2. Auf sämtliche Dienste und Tätigkeiten des Veranstalters in der Eigenschaft des Verkäufers finden seine Allgemeinen Bedingungen Anwendung.
1.3. Die Allgemeinen Auktionsbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen werden den Teilnehmern in jedem Fall elektronisch übermittelt, wobei die Teilnehmer diese ausdrücklich annehmen müssen und die Möglichkeit haben, diese zur späteren Kenntnisnahme herunterzuladen. Durch ihre Teilnahme akzeptieren die Teilnehmer die Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Auktionsbedingungen und der Allgemeinen Bedingungen und wird davon ausgegangen, dass die Teilnehmer die vorgenannten Bedingungen zur Kenntnis genommen haben.
1.4. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorliegenden Auktionsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Der Veranstalter wird die Teilnehmer hierüber in Kenntnis setzen.
1.5. Wurden für einen Sonderfall abweichende Allgemeine Auktionsbedingungen vereinbart, sind die vorliegenden Allgemeinen Auktionsbedingungen im Übrigen weiterhin anwendbar.
1.6. Wird eine Abweichung von den Allgemeinen Auktionsbedingungen oder eine Ergänzung dazu geduldet, hat dies keine Präzedenzwirkung und kann der Käufer daraus keinerlei Rechte für die Zukunft ableiten.
1.7. Die vorliegenden Allgemeinen Auktionsbedingungen finden zusammen mit den Allgemeinen Bedingungen des Veranstalters ungeachtet eventueller (früherer) Verweise der Teilnehmer auf ihre eigenen oder andere allgemeine (Auktions-)Bedingungen auf sämtliche Angebote, Dienstleistungen, Produkte und Verträge von und mit dem Veranstalter ausschließliche Anwendung. Der Veranstalter weist die von den Teilnehmern für anwendbar erklärten allgemeinen (Auktions-)Bedingungen ausdrücklich ab und hat diese daher auch nie akzeptiert.
1.8. Ist eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Auktionsbedingungen vollständig oder teilweise nichtig oder für nichtig erklärt worden, bleiben die übrigen Bestimmungen unverkürzt wirksam. Der Veranstalter und die Teilnehmer vereinbaren, die nichtige oder anfechtbare Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die sie vereinbart hätten, wenn ihnen die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit bekannt gewesen wäre.

2. Angebot
2.1. Jedes Embryonenpaket hat eine einmalige Auktionsnummer und ist für den auf der Website angegebenen Zeitraum auf www.embryosale.com verfügbar. Das Angebot wird ständig mit neuen Auktionsnummern ergänzt.
2.2. Der Veranstalter stattet die (Online-)Auktionen aus und ist in keinem Fall für vom Verkäufer abgegebene Garantien oder für Streitigkeiten haftbar, die sich aus Kaufverträgen zwischen Käufer und Verkäufer in Bezug auf über die Auktion abgewickelte Transaktionen ergeben.
2.3. Es ist verboten, das Angebot in der Zeit zwischen Angebot und Schließung der Auktion als Verkäufer unter der Hand zu verkaufen.
2.4. Der Verkäufer garantiert, dass die Klasse-1-Embryonen, IVF-Embryonen ausgenommen, eingefroren sind.
2.5. Der Verkäufer verbürgt sich für die Qualität nach den Vorschriften anerkannter ET-Spezialisten.
2.6. Beim Kauf von 10 oder mehr Embryonen garantiert der Verkäufer 50% Trächtigkeit.

3. Die Auktion
3.1. Die Auktion ist eine durchgängige Online-Embryonenbörse, die 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche zugänglich ist.
3.2. Die Auktion erfolgt auf der Grundlage steigender Gebote.
3.3. Die Gebote gelten pro Embryo. Beinhaltet ein Paket 4 Embryonen und beträgt der Preis € 500,-, dann beträgt der Gesamtpreis für das Paket € 2.000,-.
3.4. Bei der Abgabe von Geboten sind die Beträge um mindestens € 50,- pro Gebot zu überbieten, sofern der Veranstalter nichts anderes bestimmt.
3.5. Es besteht die Möglichkeit, ein Höchstgebot abzugeben. Bei Geboten anderer Teilnehmer wird Ihr Gebot automatisch erhöht, bis Ihr Höchstgebot erreicht ist.
3.6. Der Veranstalter hat das Recht, ohne Angabe von Gründen Teilnehmer zur Auktion zuzulassen oder davon auszuschließen, einen oder mehrere Embryonen von der Auktion auszuschließen, ein Gebot nicht anzuerkennen und für ungültig zu erklären sowie die Auktion zu unterbrechen, wieder aufzunehmen oder abzusagen und andere, nach seinem Ermessen notwendige Maßnahmen zu ergreifen.
3.7. Um den zügigen Verlauf der Auktion zu gewährleisten, werden einmalig vorkommende Bieternummern verwendet, die dem Käufer bei der Anmeldung über die Funktion „Kundenkonto erstellen“ per E-Mail zugeschickt wird. Sobald die Bieternummer und das Passwort vom Veranstalter mitgeteilt wurden, sind alle erforderlichen Angaben festgehalten. Die Bieternummer und das Passwort werden dem Käufer per E-Mail übermittelt. Die einmalige Bieternummer kann für alle Auktionsnummern verwendet werden, die auf der Auktion angeboten werden. Beim Bieten wird Ihr Name nicht im Auktionsmenü bekannt gegeben.
3.8. Jedes Gebot, das ein Käufer abgibt, ist bedingungslos und unwiderruflich und kann nicht zurückgezogen werden. Es gilt, dass jeder Käufer für sich selbst bietet und an sein Gebot gebunden ist, bis ein höheres Gebot angenommen wird. Der zweithöchste Bieter ist verpflichtet, sein Gebot aufrechtzuerhalten für den Fall, dass das höchste Gebot für ungültig erklärt oder nicht eingelöst wird, was ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten ist.
3.9. Der Veranstalter hat das Recht, Unstimmigkeiten in mündlichen oder schriftlichen Verlautbarungen seinerseits sowie sonst wie während einer Auktion oder außerhalb davon begangene Fehler zu berichtigen, ohne dass dies irgendeine Haftung zur Folge hat.

4. Zuschlag
4.1. Der Zuschlag für die Embryonen wird erteilt, sobald der Preis für den Verkäufer ausreichend ist. Der Käufer wird per E-Mail benachrichtigt, dass er der Eigentümer der betreffenden Auktionsnummer geworden ist.
4.2. Haben zwei Bieter dasselbe ausreichende Gebot abgegeben, dann erhält der zeitlich erste Bieter den Zuschlag für die Embryonen.
4.3. Nach der Zuschlagserteilung erlischt auf der Website bei der betreffenden Auktionsnummer der Button „absenden“ und erscheint stattdessen der Button „verkauft“. Für diese Auktionsnummer können dann keine Gebote mehr abgegeben werden. Die Bieternummer des Käufers und der Verkaufspreis bleiben im Auktionsmenü stehen, bis die betreffende Auktionsnummer von www.embryosale.com gelöscht wird.

5. Bullenverträge
5.1. Für den Fall, dass die Auktionsnummer zusammen mit einem Bullenvertrag verkauft wird, ist dies beim Stammbaum der Mutter der Embryos vermerkt. Der Käufer ist gemäß den für Besamungsbullen geltenden veterinärmedizinischen und genetischen Bestimmungen verpflichtet, das Erste-Wahl-Bullenkalb aus dieser Kombination an den Verkäufer zurückzuliefern. Gleichzeitig hat der Verkäufer ein Vorkaufsrecht für alle aus diesem Paket geborenen Bullenkälber.

6. Lieferung/Transport
6.1. Die mit dem Embryo verbundene Gefahr geht nach dem Zuschlag vom Verkäufer auf den Käufer über.
6.2. In den Niederlanden werden die Embryonen dem Käufer oder dessen ET-Spezialisten frei Haus zugestellt.
6.3. Bei Lieferung außerhalb der Niederlande gehen die Exportkosten und -risiken zu Lasten des Käufers.
6.4. Der Verkäufer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Embryonen für den Export gemäß EU-Richtlinien geeignet sind.
6.5. Unter der Auktionsnummer ist während der Auktion angegeben, ob sie nur für die EU-interne Lieferung oder für den weltweiten Export zugelassen sind.
6.6. Gehen Embryonen in den Export, muss deren Käufer den Veranstalter unmittelbar nach Auktionsende darüber in Kenntnis setzen. Der Export wird durch Vermittlung des Veranstalters arrangiert. Die mit der Transportvorbereitung, dem Transport und dem Export an sich verbundenen Kosten und Gefahr trägt der Käufer.

7. Eigentumsvorbehalt und Bezahlung
7.1. Der verkaufte Embryo bleibt Eigentum des Verkäufers, bis der vollständige Betrag einschließlich sämtlicher Kosten dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben worden ist.
7.2. Der Gebotspreis versteht sich exklusive der fälligen Provision für die Auktion, exklusive Transportkosten und exklusive 9% MwSt. Die Provision für die Auktion zu Lasten des Käufers beträgt 8% vom Gebotspreis.
7.3. Der Käufer erhält nach Zuschlag eine Rechnung über den Gesamtkaufbetrag, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen ist.
7.4. Zahlt der Käufer die fälligen Beträge nicht fristgerecht, schuldet er ohne das Erfordernis irgendeiner Anmahnung oder Inverzugsetzung außer den gesetzlichen (Handels-)Zinsen vertragliche Zinsen von monatlich 1% auf den offenen Betrag. Versäumt es der Käufer nach erfolgter Mahnung oder Inverzugsetzung weiterhin, die Forderung zu begleichen, ist der Veranstalter berechtigt, die Forderung aus den Händen zu geben. In dem Fall schuldet der Käufer außer dem sodann fälligen Betrag zudem sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, darunter neben den gerichtlich festgestellten Kosten jene, die von externen Sachverständigen in Rechnung gestellt werden.
7.5. Vom Käufer geleistete Zahlungen werden jeweils zuerst zur Begleichung sämtlicher fälliger Zinsen und Kosten und anschließend der am längsten offenen Rechnungen verwendet, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

8. Haftung
8.1. Der Veranstalter schließt, soweit rechtlich zulässig und in diesem Artikel nicht anders bestimmt, jegliche Haftung gegenüber Teilnehmern und Dritten aus.
8.2. Der Veranstalter und der Provider der Website übernehmen keine Haftung für eventuell auf der Website auftretende (Druck-)Fehler. Für die Richtigkeit der Angaben in Bezug auf die auf der Website angebotenen Embryonen ist der Verkäufer verantwortlich und trägt die damit verbundene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Fall, dass ein im Auktionskatalog angegebener Embryo letztendlich nicht auf der Auktion angeboten wird.
8.3. Der Veranstalter weder für direkten noch indirekten Schaden in irgendeiner Form haftbar, die vor, währen und/oder nach der Auktion an Personen, Sachen, Tieren und/oder Maschinen verursacht wurde, es sei denn, dieser Schaden wurde durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters verursacht.
8.4. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung in Bezug auf den (Gesundheits-)Zustand der zu versteigernden Embryonen aus.
8.5. Der Veranstalter kann in keinem Fall für Folgeschaden haftbar gemacht werden.
8.6. Falls der Veranstalter haftbar ist, beschränkt sich seine Haftung - soweit dieser von seiner Haftpflichtversicherung gedeckt wird - auf den Betrag der Regulierungsleistung des Versicherers zuzüglich des Selbstbehalts. In Fällen, in denen der Versicherer in irgendeinem Fall keine Auszahlung veranlasst oder der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt wird, beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf die Kaufsumme der betreffenden Sache(n).

9. Nichtleistung
9.1. Wurde der Kauf zwischen Teilnehmern rechtsgültig aufgelöst oder für nichtig erklärt, sind die Teilnehmer weiterhin verpflichtet, jeglichen in den vorgenannten Auktionsbedingungen genannten Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Veranstalter nachzukommen, soweit diese eine Vergütung zugunsten des Veranstalters betreffen.

10. Schlussbestimmungen
10.1.Sämtliche Rechtsverhältnisse mit der A.L.H. Genetics B.V. im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Auktionsbedingungen unterliegen niederländischem recht.
10.2.Die Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980 ist ausgeschlossen.
10.3.Sämtliche sich aus irgendeinem Rechtsverhältnis mit der A.L.H. Genetics B.V. ergebenden Streitigkeiten werden in erster Instanz beim Gericht Noord-Nederland, Standort Leeuwarden, anhängig gemacht. Der vorige Vollsatz betrifft eine Wahl des Gerichtsstands im Sinne von Artikel 17 EuGVVO.
10.4.Bei Streitigkeiten bezüglich des Inhalts oder der Absicht dieser Allgemeinen Auktionsbedingungen ist der niederländische Wortlaut ausschlaggebend.